Kosten u. Betreuungsentgeld
Einen Anspruch auf öffentliche Förderung bzw. Übernahme des Betreuungsentgelt für einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter durch das Jugendamt haben alle Eltern von Kindern unter drei bis zum Eintritt in den Kindergarten und ist einkommensunabhängig. Die Übernahme des Betreuungsgeldes wird solange übernommen bis das Kind einen Kindergartenplatz bekommt, auch wenn das Kind schon das dritte Lebensjahr erreicht hat.
Die Betreuung und die finanzielle Förderung ist auch kommunenübergreifend möglich, d.h. die Kommune in der das Kind wohnhaft ist übernimmt die Betreuungskosten an mich und die Eltern zahlen den einkommensabhängigen Elternbeitrag, der genauso hoch ist wie in der Kita.
Für sie fällt außer dem Essensgeld keine Zuzahlung zum Betreuungsgeld an mich an.
Somit entstehen für sie keine finanziellen Nachteile bei einem Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter gegenüber einem Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte.
Die Elternbeiträge richten sich nach ihrem Einkünften und nach der gewählten wöchentlichen Anzahl der Betreuungsstunden (25, 35, oder 45 Stunden) und sind genauso hoch wie die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte. Der Vorteil bei einem Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter ist, daß sie die Stundenzahl entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit wählen können. In der Kindertagesstätte wird ihnen meist der teuerste Kitaplatz mit 45 Wochenstunden angeboten.